AGB

Stadtführungen Würzburg – Thomas Kröhnert (AGB) – Stand: 27.11.2014

  1. Geltungsbereich

Die Firma ‘Stadtführungen Würzburg – Thomas Kröhnert’, im Folgenden Auftragnehmer genannt, erbringt Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

  1. Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (Brief, E-Mail oder Fax).

  1. Zustandekommen des Vertrags

Mit der Buchung einer Leistung oder eines Dienstes erklärt der Auftraggeber auch sein Einverständnis zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine Buchung für eine der angebotenen Leistungen oder einen der Dienste kommt dann verbindlich zu Stande, sobald der Auftragnehmer eine Buchungsbestätigung versandt hat und diese vom Auftraggeber per Brief, E-Mail oder Fax bestätigt wurde.

  1. Verschwiegenheit

Auftragnehmer und -geber verpflichten sich, über die Inhalte des Vertrages, der zwischen ihnen zustande kommt, und die darin erwähnten Dienste und Leistungen Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

  1. Teilnehmerzahl(en)

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt bei touristischen Ganz- und Mehrtagesprogrammen sowie Busrundfahrten (z.B. Fahrten ins Fränkische Weinland oder entlang der Romantischen Straße) 50 Personen, bei Stadt- und Gästeführungen 25 Personen. Letzteres gilt auch für kombinierte Stadtrundfahrten/Stadtführungen.

Überschreitet die Zahl der Teilnehmer eines touristischen Ganz- oder Mehrtagesprogramms, einer Busrundfahrt oder einer Stadt- oder Gästeführung, die oben genannten maximalen Teilnehmerzahlen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen weiteren Gästeführer oder eine weitere Begleitperson hinzuziehen und die Gruppe zu teilen. In diesem Fall wird die gebuchte Leistung zweimal in Rechnung gestellt. Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl kein weiterer Gästeführer oder keine weitere Begleitperson gefunden werden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale von 5,00 € pro zusätzlichem Teilnehmer zu berechnen.

  1. Kündigung, Rücktritt und Umbuchung

Der Auftraggeber kann die von ihm gebuchte Leistung bis einen Monat vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist per Brief, E-Mail oder Fax möglich. Im Falle einer späteren Kündigung wird eine Ausfallvergütung von 90% der vereinbarten Vergütung fällig.

Umbuchungen (Änderung von Tag, Uhrzeit, Treffpunkt, etc.) sind bis einen Monat vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach können Änderungen nur durch Kündigung nach den vorstehenden Bedingungen und anschließender Neubuchung erfolgen. Kündigung und Neubuchung sind in diesem Fall erst nach einer Rückbestätigung durch den Auftragnehmer gültig.

  1. Termine und Verspätungen

Der vereinbarte Termin einer gebuchten Leistung ist pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Auftraggeber oder Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Auftragnehmer spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen.

Insbesondere bei Stadt- bzw. Gästeführungen und Stadtrundfahrten berechtigen Verschiebungen von mehr als 60 Minuten den Auftragnehmer grundsätzlich zur Absage der jeweiligen Leistung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

Beginnt die gebuchte Leistung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der Leistung. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden, ob die Leistung entsprechend gekürzt oder die ursprünglich vereinbarte Dauer der Leistung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich die Vergütung nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Leistung zusammensetzt.

  1. Haftung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Stadt- und Gästeführungen, Stadt- und Busrundfahrten sowie touristischen Ganz- und Mehrtagesprogrammen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko stattfindet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden.

Insbesondere Stadt- und Gästeführungen können sowohl über befestigtes wie auch unbefestigtes Terrain führen. Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie den gegebenen Anforderungen gewachsen sind. Fehleinschätzungen des eigenen Leistungsvermögens liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers der jeweiligen Stadt- oder Gästeführung.

Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich auch nicht auf Teilnehmer einer Stadt- oder Gästeführung, Busrundfahrt oder eines sonstigen touristischen Programms, die sich auf eigenen Wunsch von der durch den Auftragnehmer, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen betreuten Gruppe entfernt haben.

Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer einer Stadt- oder Gästeführung haftet für jeden Schaden, der durch ihn oder durch von ihm mitgeführte Sachen verursacht wird oder an diesen mitgeführten Sachen entsteht.

Bei Führungen von Kinder-, Jugend- und Schulgruppen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht.

Das Betreten von Gebäuden oder umfriedeten Grundstücken im Rahmen einer Stadt- oder Gästeführung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung des Auftragnehmers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf den vereinbarten Zeitrahmen.

  1. Eintrittspreise

Eventuell anfallende Eintrittspreise zu diversen Sehenswürdigkeiten sind vom Auftraggeber zu entrichten und sind nicht Teil des Leistungsumfangs.

  1. Sprache der Führung(en)

Die durch den Auftragnehmer angebotenen Stadt- und Gästeführungen, Busrundfahrten, touristischen Ganz- und Mehrtagesprogramme finden, wenn nicht anders vereinbart, in deutscher Sprache statt. Um die Qualität der Leistungen zu wahren, werden grundsätzlich keine zweisprachigen Führungen oder Programme durchgeführt.

  1. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt für gewöhnlich nach der Leistung bar gegen Quittung.

Soll die Leistung oder der Dienst gegen Rechnung erfolgen, so muss dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart werden. In diesem Fall wird die Rechnung nach Ende der jeweiligen Leistung oder des jeweiligen Dienstes überreicht oder auf Wunsch auch per Brief oder E-Mail versandt.

  1. Urheberrecht

Foto-, Video- und Audioaufnahmen während einer der Gästeführungen, Busrundfahrten oder sonstigen Programme sind, sofern sie die Person des Gästeführers, der Begleitperson oder die Konzeption der gebuchten Leistung betreffen, nur mit der Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor.

  1. Vermittlungs- und Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen für Gästeführungen von ‘Stadtführung Würzburg – Thomas Kröhnert’ können ebenfalls auf stadtführungen-würzburg.de/service-kontakt/agb/ eingesehen werden.

  1. Schlussbestimmungen

Auf Verträge zwischen ‘Stadtführungen Würzburg – Thomas Kröhnert’ und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist das Landgericht Würzburg.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.